Im Rahmen des Gesetzes vom 22. August 2002 über die Rechte des Patienten (Nur auf Niederländisch und Französisch verfügbar) wurde die Föderale Kommission “Patientenrechte” bei dem Föderalen Öffentlichen Dienst Volksgesundheit gegründet.
Diese Kommission sammelt Daten in Bezug auf patientenrechtliche Angelegenheiten, gibt dem Minister Stellungnahmen ab, bewertet die Anwendung der im Gesetz festgelegten Rechte sowie die Arbeitsweise der Ombudsstellen und gibt Empfehlungen hierüber.
In dieser Rubrik finden Sie mehr Informationen über die folgenden Aspekte:
die Aufgaben dieser Kommission
Ihre Zusammensetzung
Die Stellungnahmen, die sie dem Minister abgegeben hat (unter “Dokumenten”)
Ihre Aktivitäten, die sie jährlich in einem Bericht bündelt (unter “Dokumenten”)
Sie finden hier auch Formulare zur Bestimmung und zur Abberufung der Bestimmung eines Bevollmächtigten und zur Bestimmung einer Vertrauensperson.
Aufgaben
nationale und internationale Daten in Bezug auf patientenrechtliche Angelegenheiten sammeln und bearbeiten;
dem für die Volksgesundheit zuständigen Minister auf Antrag oder aus eigener Initiative Stellungnahmen in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Patienten und der Berufsfachkräfte abgeben;
die Anwendung der in vorliegendem Gesetz vorgesehenen Rechte bewerten;
die Arbeit der Ombudsfunktionen bewerten und Empfehlungen hierüber abgeben.
Bei der Föderalen Kommission wurde die Föderale Ombudsstelle für Patientenrechte gegründet. Die Ombudspersonen wohnen den Sitzungen der Kommission bei und beteiligen sich an den Arbeiten.
Zusammensetzung
Auf Ebene der Zusammensetzung wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vertretern der Patienten, der Berufsfachkräfte, der Krankenhäuser und der Versicherungsträger gewährleistet, wie sie in Artikel 2 Buchstabe i) des koordinierten Gesetzes vom 14. Juli 1994 über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung erwähnt sind. Als Mitglieder mit beratender Stimme können ebenfalls Beamte der betreffenden Ministerien oder öffentlichen Dienste vorgesehen werden.
Eine Übersicht über die Rechtsvorschriften bezüglich der Föderalen Kommission „Patientenrechte“, Empfehlungen und Jahresberichte dieser Kommission sind nur in Niederländisch und Französisch
Herr Vincent Hubert
Verantwortlicher des Sekretariats
Tel: 02/524.85.23
E-mailadresse: vincent.hubert@sante.belgique.be
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Voorzitter :
Secretaris :
Vincent Hubert
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Mailadres (generiek) :
FKPR Abberufung eines Bevollmächtigten
FKPR Bestimmung einer Vertrauensperson
FKPR Bestimmung eines Bevollmächtigten